ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Shine Master / Inh. M.M. Wenders
Stand: 01.01.2020
Allen zwischen „Shine Master“ (im Nachfolgenden Dienstleister) und dem Kunden
abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde:
§1 Gegenstand der Geschäftsbedingung
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist das Reinigen, Pflegen und Aufbereiten von
Kraftfahrzeugen.
§2 Terminvereinbarungen
a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider
Geschäftsparteien getroffen.
b) Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden. Dieser Service ist
unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage.
c) Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen
Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor dem
Beginn der Fahrzeugaufbereitung/-reinigung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu
unterzeichnen oder einen schriftlichen Auftrag zu erteilen.
§3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
a) Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn
nicht mindestens zwei Werktage vor diesem vereinbarten Termin dieser von einer Seite der
Geschäftsparteien gekündigt wird.
b) Bei höheren Gewalten und behördlichen Anordnungen kann eine Terminvereinbarung
kurzfristig als nichtig erklärt werden.
c) Schadensersatzansprüche ergeben sich wohl aus §3a, nicht aber aus §3b.
d) Wenn kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termins zum festgelegten
Zeitpunkt vorliegt (siehe §3a), kann der Dienstleister eine Unkostenpauschale in Höhe von
50 % des ausgemachten Preises, mindestens aber Euro 30,00 gegenüber dem Kunden /
Auftraggeber geltend machen.
§4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
a) Die Zahlungsbedingungen sind vom Kunden / Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie
auf der Auftragsbestätigung, Rechnung oder Quittung angegeben sind.
b) Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung möglich, müssen jedoch
auf der Auftragsbestätigung vermerkt werden, da sie sonst ihre Gültigkeit verlieren.
c) Schriftliche Zahlungsvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar und setzen §4a
und §4b außer Kraft.
§5 Reklamationen
a) Reklamationen können nur direkt nach erbrachter Arbeit bei Übergabe des Fahrzeuges
geltend gemacht werden.
b) Ein Anspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig bei der
Fahrzeugaufbereitung/ -reinigung liegt und keine Mutwilligkeit vorliegt.
c) Bei berechtigten Reklamationen hat der Dienstleister für einen entsprechenden Ausgleich
zu sorgen.
d) Reklamationen sind unverzüglich schriftlich am Übergabeort vom Geschädigten im
Beisein von Mitarbeitern des Dienstleisters vorzubringen.
e) Bei einer angebrachten Reklamation ist unverzüglich eine Bilddokumentation des
beschädigten Gegenstands zu machen, da sonst die Reklamation ungültig ist.
§6 Haftung und Garantie
a) Der Dienstleister übernimmt die volle Haftung bei Schäden, die durch ihre Arbeit am
Fahrzeug mutwillig oder durch unsachgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug verursacht
werden, außer §6b, §6c und §6d.
b) Bei Lackschäden, die durch den Dienstleister verursacht werden und ihren Ursprung in
schadhaften Lacken haben, wie z. B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht
verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., kann der Dienstleister und dessen Mitarbeiter nicht zur
Verantwortung bzw. zu Schadensansprüchen herangezogen werden.
c) Bei beschädigten, defekten Kfz-Teilen wie z. B. schadhaften Felgen, Antennen,
Außenspiegeln, losem und schadhaften Interieur, Zubehör, das im Vorfeld schlecht bzw.
unfachmännisch angebracht war oder lose im Fahrzeug lag und das bei der Aufbereitung /
Pflege verloren geht, bzw. beschädigt oder zerstört wird, wird nicht für Ausgleich gesorgt,
siehe §5b.
d) Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken und Blessuren aufweisen,
können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen
und Abweichungen führen. Hierzu muss der Kunde schriftlich in der Auftragsbestätigung
informiert werden und akzeptiert mit der AGB diese möglichen
Schäden zu seiner Last.
e) Eine Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden
Fahrzeug vorhanden waren und durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird
nicht übernommen, siehe §6b, §6c, §6d.
f) Der Dienstleister und seine Mitarbeiter übernehmen keine Garantie auf Erfolg von
Arbeiten, die im Vorhinein schon an einem Erfolg zweifeln lassen. Über diesen Umstand
wird der Kunde schon im Beratungsgespräch, spätestens bei der Abgabe der
Auftragsbestätigung, unterrichtet.
g) Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier
Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
Mit der Auftragserteilung zur Motor- bzw. Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die
einwandfreie Elektrikabdichtung im Motorenraum seines Fahrzeuges.
h) Bei empfindlichen Elektrobauteilen wie z. B. Steuerungen, Alarmanlagen,
Auto-HiFi-Anlagen, etc. ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden
Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Dienstleister zu melden und auf einen schriftlichen
Vermerk zu bestehen, da sonst keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden
können.
i) Bei der Entfernung von Folien, Fahrzeugbeschriftungen, kann es zu Lackbeschädigungen
kommen, u.a. abhängig von der abzulösenden Folie. Für diese eventuell entstehenden
Beschädigungen übernimmt der Dienstleister keinerlei Haftung.
§7 Formalitäten und schriftliche Absicherung
a) Bevor die Arbeit am Fahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, sind vom
Kunden Formulare gegenzuzeichnen. Zu diesen Formularen zählen die Auftragsbestätigung
und eventuell die Schadensanzeige. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des
Dienstleisters, dessen Mitarbeitern, sowie ihrer Kundschaft.
b) Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit und
akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und ggf. die auf der
Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.
§8 Preise/Pauschalpreise
a) Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe
vor Beginn der Reinigung.
b) Preisangaben auf Informationsunterlagen (Preislisten etc.) vom Dienstleister dienen
lediglich zur Orientierung und können je nach Fall stark von den tatsächlichen Preisen
abweichen.
c) Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn
der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.
d) Der Kunde / Auftraggeber akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der
Auftragsbestätigung bzw. der Pauschalpreisvereinbarung.
e) Bei starken Lackverwitterungen / -oberflächenkratzern, Verschmutzungen wie z.B.
Tierhaaren / -fäkalien, Flugrost, Industrieverschmutzungen, Teer, Farben,
Polsterverschmutzungen etc. kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, unabhängig von
Pauschalpreisen oder eventuellen Angeboten.
§9 Haftung für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände
Der Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für eine mögliche Beschädigung oder das
Abhandenkommen von Gegenständen, die bei der Übergabe des Fahrzeugs zur Pflege /
Aufbereitung im Fahrzeug verblieben sind. Alle beweglichen, persönlichen Gegenstände des
Auftraggebers sind aus dem Fahrzeug zu entfernen. Die möglicherweise verbliebenen
Gegenstände werden zusammengepackt und nach fertiger Pflege / Aufbereitung im
Kofferraum des Fahrzeugs hinterlegt.
§10 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit, soweit keine anderen
Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.
b) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich
zu verfassen.
c) Andere Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen
betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
Impressum
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Michel Maurice Wenders
Shine Master Detailing & More
Kölnerstr. 62
47647 Kerken
Kontakt
Telefon: +49 155/66883867
E-Mail: info@shine-master.de
Gewerbeanmeldung Die Gewerbeanmeldung nach §15 Abs. 1 GewO GewO wurde am 14.05.2020 durch Stadt Moers Fachdienst 4.1 Ordnung erteilt.
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Michel Maurice Wenders
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